VZ Bochum zu Weihnachtsgeld

Die Verbraucherzentrale Bochum macht darauf aufmerksam, wie verschuldete Menschen Weihnachtsgeld in Teilen trotz Lohn- oder Gehaltspfändung behalten können.

© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services

Kurz vor Weihnachten können sich viele von uns über Weihnachtsgeld freuen. Ein Teil dieses Geldes steht euch selbst dann zu, wenn ihr gepfändet werden. Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung kümmert sich der Arbeitgeber darum, dass der pfändungsfreie Teil des Weihnachtsgeldes mit überwiesen wird. Das können bis zu 670 Euro sein. Das teilt die Verbraucherzentrale Bochum mit. Anders sieht das bei einer Kontopfändung aus. Da müssen Schuldner selbst aktiv werden. Auch wer ein Pfändungsschutzkonto hat, sollte handeln. In der Regel reichen die normalen Freibeträge nicht aus, um auch den unpfändbaren Teil des Weihnachtsgeldes zu schützen. Deswegen sollte rechtzeitig bei der Bank ein Antrag für einen höheren Pfändungsfreibetrag gestellt werden. Einen Musterbrief gibt es bei der Verbraucherzentrale.

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