Weitere Lockerungen

Am Montag stehen bei uns in Bochum weitere Lockerungen in den Corona-Maßnahmen an. Dazu gibt es eine Rechtsverordnung der Landesregierung, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden muss.

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Unter anderem sind private Feiern aus herausragendem Anlass, wie Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage wieder mit bis zu 50 Personen erlaubt. Allerdings nur unter bestimmte Bedingungen: Hygieneregeln und eine Anwesenheitsliste wie im Restaurant - das bleibt auch auf dem 40. Geburtstag im eigenen Wohnzimmer nicht aus, damit zurückverfolgt werden kann, wer mit wem Kontakt hatte. Bei standesamtlichen Trauungen oder beim Zusammenkommen nach einer Beerdigung darf auf eine Maske verzichtet werden, heißt es von der Landesregierung. Auch das öffentiche Grillen ist ab Montag wieder erlaubt, Flohmärkte dürfen stattfinden und Saunen dürfen öffnen. Ihr dürft außerdem in Gruppen von bis zu 10 Personen auch wieder in geschlossenen Räumen Sport machen.

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