Weitere Personenkreise für Corona-Impfungen zugelassen
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.04.2021 16:42
Ab Freitag, 30. April dürfen auch bestimmte chronisch kranke Bochumer einen Impftermin vereinbaren
Ministerium macht genaue Vorgaben
Ab Freitag, 30. April, könnt ihr euch auch mit bestimmten Vorerkrankungen um einen Corona-Impftermin im Bochumer Impfzentrum bewerben. Dafür müsst ihr euch an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf entschieden.
Impfberechtigt sind dann:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-ression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht