Weitere Personenkreise für Corona-Impfungen zugelassen

Ab Freitag, 30. April dürfen auch bestimmte chronisch kranke Bochumer einen Impftermin vereinbaren

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Ministerium macht genaue Vorgaben

Ab Freitag, 30. April, könnt ihr euch auch mit bestimmten Vorerkrankungen um einen Corona-Impftermin im Bochumer Impfzentrum bewerben. Dafür müsst ihr euch an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf entschieden.

Impfberechtigt sind dann: 

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  •  Personen nach Organtransplantation
  •  Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-ression
  •  Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  •  Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  •  Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  •  Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  •  Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  •  Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  •  Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

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