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Wohneigentum: Land NRW unterstützt Haushalte in Bochum
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Wohneigentum: Land NRW unterstützt Haushalte in Bochum

Das Land NRW unterstützt den Erwerb von Wohneigentum in Bochum mit vergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Eine vierköpfige Familie kann bis zu 196.000 Euro erhalten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.03.2025 05:20

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Wer bekommt das Darlehen?

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Das Angebot richtet sich an alle Haushalte in NRW, die

  • noch kein eigenes Wohneigentum besitzen, oder
  • bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Förderung ist unabhängig vom Familienstand oder Alter. Auch Alleinstehende, kinderlose Paare oder Haushalte mit erwachsenen Kindern können das Darlehen beantragen. Selbst wer die Einkommensgrenzen leicht überschreitet (bis zu 40 % darüber) kann noch von der Förderung profitieren – allerdings in reduzierter Form.

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Konditionen im Überblick

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Zinssatz:

  • Nur 0,5 % fest für 30 Jahre (plus 0,5 % Verwaltungskosten).
  • Zum Vergleich: Der aktuelle Marktzins liegt bei rund 3,6 % – Tendenz steigend.

Förderhöhe für Bochum (Kostenkategorie 3):

  • 148.000 Euro Grundförderung bei Einhaltung der Einkommensgrenze.
  • 88.000 Euro, wenn die Grenze um bis zu 40 % überschritten wird.
  • Zusätzlich: 24.000 Euro pro Kind oder für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder.
  • Extra-Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und nachhaltige Baumaterialien möglich.

Tilgungsnachlass:

  • 10 % des Grunddarlehens müssen nicht zurückgezahlt werden.


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Was sollte beachtet werden?

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Ganz wichtig: Die Fördermittel müssen vor dem Kauf oder Baubeginn beantragt werden. Außerdem ist die Bearbeitung nicht sofort erledigt – wer die Förderung nutzen will, sollte etwas Zeit einplanen.

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