
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
Wer bekommt das Darlehen?
Anzeige
Das Angebot richtet sich an alle Haushalte in NRW, die
- noch kein eigenes Wohneigentum besitzen, oder
- bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Förderung ist unabhängig vom Familienstand oder Alter. Auch Alleinstehende, kinderlose Paare oder Haushalte mit erwachsenen Kindern können das Darlehen beantragen. Selbst wer die Einkommensgrenzen leicht überschreitet (bis zu 40 % darüber) kann noch von der Förderung profitieren – allerdings in reduzierter Form.
Anzeige
Konditionen im Überblick
Anzeige
Zinssatz:
- Nur 0,5 % fest für 30 Jahre (plus 0,5 % Verwaltungskosten).
- Zum Vergleich: Der aktuelle Marktzins liegt bei rund 3,6 % – Tendenz steigend.
Förderhöhe für Bochum (Kostenkategorie 3):
- 148.000 Euro Grundförderung bei Einhaltung der Einkommensgrenze.
- 88.000 Euro, wenn die Grenze um bis zu 40 % überschritten wird.
- Zusätzlich: 24.000 Euro pro Kind oder für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder.
- Extra-Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und nachhaltige Baumaterialien möglich.
Tilgungsnachlass:
- 10 % des Grunddarlehens müssen nicht zurückgezahlt werden.
Anzeige
Was sollte beachtet werden?
Anzeige
Ganz wichtig: Die Fördermittel müssen vor dem Kauf oder Baubeginn beantragt werden. Außerdem ist die Bearbeitung nicht sofort erledigt – wer die Förderung nutzen will, sollte etwas Zeit einplanen.
Anzeige