Bochum: Maskenpflicht wird aufgehoben

Die Maskenpflicht wird wegen der niedrigen Inzidenzahlen zum Teil aufgehoben. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt. Die neuen Regelungen gelten ab Montag. Was das für Bochum bedeutet, lest ihr hier.

Ein Graffiti auf dem Pflaster der Fußgängerzone weist auf die Maskenpflicht hin.
© Radio Bochum / Leon Schäfers

Bochumer Innenstadtbereich und Stadtteilzentren von Masken befreit

Von der Stadt Bochum heißt es: In der Innenstadt und auch in den Stadtteilzentren gibt es ab kommende Woche keine Maskenpflicht mehr. Ab nächster Woche entfällt außerdem auch im gesamten Außenbereich von Schulen, auf Pausenhöfen und Sportanlagen die Maskenpflicht. Innerhalb von Schulgebäuden besteht die Maskenpflicht aber weiter. 

Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums

Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Donnerstag (17.6) eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Demnach gilt ab Montag (21.06.) folgende Grundregel: In Städten mit Inzidenzstufe 1, wie bei uns in Bochum, muss draußen in der Regel keine Maske getragen werden. Nur da, wo Abstände nicht eingehalten werden können, zum Beispiel in Warteschlangen oder bei Großveranstaltungen. Außerdem können Städte auch selbst entscheiden, wo sie eine Maskenpflicht anordnen, um Missstände zu bekämpfen. Auch auf den Schulhöfen sollen Schülerinnen und Schüler von der Maske befreit werden. In geschlossenen Räumen bleibt das Tragen einer Maske grundsätzlich bestehen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet ihr hier.


Und alle Zahlen bei uns in Bochum rund um Corona gibt es hier.

Weitere Erleichterungen in Bochum

Außerdem hat das NRW-Gesundheitsministerium für die Inzidenzstufe 1 weitere Erleichterungen vorgesehen:


  • Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
  • Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
  • Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden. 
  • Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit

Hygienekonzept wieder erlaubt.

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