Corona in Bochum: Änderungen bei Kontaktnachverfolgung und PCR-Tests

Die Stadt Bochum hat eine neue Strategie bei der Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen in Bochum bekannt gegeben. Es werden nur noch spezielle Corona-Fälle nachverfolgt und es bekommen auch nicht mehr alle Bochumer:innen die Möglichkeit auf einen PCR-Test.

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Bochum: Corona-Kontaktnachverfolgung nur noch für gefährdete Gruppen

Die Stadt Bochum ändert ihre Strategie bei der Kontaktnachverfolgung von Corona-Fällen. Das Gesundheitsamt ist aktuell durch die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante zu stark belastet. Ab sofort werden nur noch Corona-Fälle nachverfolgt, die in besonders gefährdeten Personengruppen vorkommen. Darunter zählen zum Beispiel Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Es gibt auch nur noch für diese Personengruppen PCR-Tests. Alle anderen Bochumer:innen müssen in der Corona-Pandemie deshalb ab sofort auf sich selbst aufpassen. Sie müssen sich bei einem positiven Schnelltest eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. Dazu sind sie sogar gesetzlich verpflichtet. Für Kontaktpersonen gibt es online auf der Internetseite der Stadt Bochum die Möglichkeit, sich selbst zu melden. Die Stadt reagiert damit auf die Vereinbarungen, die Bund und Länder am Montag (24.01.) getroffen haben.

Bochumer Gesundheitsamt schon länger ohne vollständige Corona-Kontaktnachverfolgung

Im Radio Bochum-Interview hatte die Leiterin des Bochumer Gesundheitsamtes, Dr. Cordula Kloppe, schon in der vergangenen Woche von einer Überlastung des Gesundheitsamtes gesprochen. Schon da hieß es:

"Wir konzentrieren uns auf vulnerable Gruppen und gucken, dass wir Krankenhäuser und Pflegeheime aufgearbeitet kriegen, um das unter Kontrolle zu halten." - Dr. Cordula Kloppe, Leiterin Bochumer Gesundheitsamt

Verdienstausfall: Positiver Corona-Testnachweis reicht für den Antrag

Bochumer Beschäftigte müssen auch ab sofort keine schriftliche Anordnung zur Quarantäne mehr vorlegen, wenn es um darum geht, den Verdienstausfall geltend zu machen. Für den entsprechenden Antrag ist der positive Corona-Testnachweis ausreichend.

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