Kürzere Quarantäne-Regeln in NRW

Seit Sonntag (16.01.) gelten bei uns in NRW kürzere Quarantäne-Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen. Mehr dazu hier.

© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Servicesv

Corona: Das sind die aktuellen Quarantäne-Regeln

Mit der neuen Coronaschutzverordnung hat die Landesregierung am Wochenende (16.01.) auch die Quarantäne-Regelungen bei positiven Corona-Tests verkürzt. Demnach können sich Infizierte und Kontaktpersonen in NRW ab sofort früher freitesten.

Quarantäne-Regeln für Infizierte

Infizierte müssen sich sofort, nachdem sie ein positives Testergebnis haben, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantänezeit kann ab sofort auf sieben Tage verkürzt werden. Dazu benötigt ihr einen negativen, offiziellen Schnell- oder PCR-Test und müsst mindestens 48 Stunden zuvor symptomfrei sein. 

Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegeheimen brauchen für eine Freitestung immer einen PCR-Test und müssen diesen beim Arbeitgeber vorzeigen. 

Außerdem müssen Infizierte ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich selbst informieren. Als Kontaktpersonen gelten dabei alle Personen, mit denen ihr für mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern in Kontakt wart, ohne dass dabei eine Maske getragen wurde und auch Personen, mit denen ihr über eine längere Zeit in einem schlecht belüfteter Raum wart. 

Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen

Kontaktpersonen aus dem selben Haushalt müssen ebenfalls schnellstmöglich für volle 10 Tage in Quarantäne und können sich nach sieben Tagen, genau wie Infizierte, mit einem negativen, offiziellen Schnell- oder PCR-Test freitesten. 

Bei Kindern, die in eine Betreuungseinrichtung oder zur Schule gehen, kann die Quarantänezeit auch auf 5 Tage verkürzt werden. Sollten während der Quarantänezeit Symptome auftreten, muss sofort ein PCR-Test gemacht werden. 

Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen erst in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt diese anordnet. Wenn das der Fall ist, gelten die gleichen Regeln, wie für Kontaktpersonen aus dem selben Haushalt. 

Ausnahmen der Quarantäne - Wer nicht in Quarantäne muss

Kontaktpersonen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster): Alle, die bereits drei Impfungen erhalten haben. 

Geimpfte Genesene: Das sind Personen, die vollständig geimpft sind und eine Infektion mit dem Coronavirus hatten. 

Personen, die zweimal geimpft wurden: Diese Ausnahmeregelung gilt nur ab dem 15. und bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung.  

Genesene: Hier muss der positive Test-Nachweis mindestens 28 bis maximal 90 Tage alt sein. 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung und die jetzt geltende Quarantäneverordnung findet ihr hier.

2G+: Wer von der Testpflicht entbunden ist

Nicht nur Geboosterte sind von der 2G+-Testpflicht entbunden und müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Das hat das Land NRW gegenüber Radio Bochum bestätigt. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

  • Drei Impfungen (geboostert)
  • Genesen und mindestens eine Impfung
  • Zweifach geimpft vor weniger als 90 Tagen, aber seit mindestens 14 Tagen
  • Genesen, mit positivem PCR-Test, er weniger als 90 Tage, aber mindestens 27 Tage alt ist.

Diese Kriterien gelten für Johnson&Johnson-Geimpfte.

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