Landgericht Bochum: Verfahren um Tod bei RuhrCongress-Party

Nach dem Tod eines Party-Gastes am Bochumer RuhrCongress ist am Montag (09.01.) das Verfahren am Landgericht Bochum gestartet. Ein Türsteher ist angeklagt. Er soll den Gast vor seinem Tod gewürgt haben. Was der Angeklagte zu den Vorwürfen sagt, lest ihr hier.

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Landgericht Bochum: Security-Mitarbeiter angeklagt

Am Landgericht Bochum hat das Verfahren um den Toten bei einer Techno-Party im RuhrCongress begonnen. Ein 42-jähriger Security-Mitarbeiter ist angeklagt. Er soll den Gast bei einem Streit so lange im Würgegriff gehalten haben, dass der kurze Zeit später gestorben ist. Der Türsteher selbst kann sich an vieles nicht mehr erinnern. Er sagt aber, dass er sich den Tod des aggressiven Gastes nicht wirklich erklären kann. Er habe den Mann zuvor von der Techno-Party im RuhrCongress rausgeschmissen, weil der Frauen angemacht habe. Doch der Gast sei kurze Zeit später zurückgekehrt und habe ihn geschubst. Als er den Mann niedergerungen habe, habe er bemerkt, dass der Mann keine Regung mehr macht. Sofort seien Sanitäter:innen gekommen. Gewürgt, wie es in der Anklage steht, habe er den Mann nicht, beteuert der Angeklagte. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät. Alle Wiederbelebungsversuche blieb erfolglos.

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