BGH verweist Prozess zurück ans Bochumer Landgericht

Ist das Urteil wegen "illegalem Lippenaufspritzen" zu hoch ausgefallen?

Das Foto zeigt das Nordgebäude des BGH von außen
© Stephan Baumann, Bundesgerichtshof

Landgericht Bochum muss Fall neu verhandeln

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Bochumer Landgerichts kassiert. Das Bochumer Gericht hatte eine Frau im Dezember 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie habe ohne medizinische Kenntnisse Hyaluronsäure in die Lippen von hunderten Menschen gespritzt. Deshalb die Verurteilung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.

Frau hatte Revision beantragt

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass es sich nicht um lebensgefährdende Behandlungen gehandelt habe. Deshalb könne es auch keine gefährliche Körperverletzung gewesen sein. Das neue Urteil dürfte also milder ausfallen. Der Fall muss vor einer anderen Kammer neu verhandelt werden

Staatsanwaltschaft mit neuer Anklage

Zeitgleich hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Frau in weiteren Fällen neu angeklagt. Ihr war das erste Urteil offenbar zu mild ausgefallen. Wieder soll es um illegale Kosmetikbehandlungen gehen. Möglicherweise muss sich die Frau also demnächst in zwei Verfahren gleichzeitig vor dem Bochumer Landgericht verantworten.

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