Bildungs- und Teilhabeleistungen: Zuständigkeitswechsel in Bochum
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2025 06:05
In Bochum gibt es ab Februar einen Wechsel bei der Zuständigkeit für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder. Familien, die Bürgergeld erhalten, sind davon betroffen.

Kein Schulkind soll von Angeboten ausgeschlossen werden
Ab dem 1. Februar 2025 übernimmt das Jobcenter Bochum die Verantwortung für Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Familien, die Bürgergeld beziehen. Dieses Angebot unterstützt Kinder, die finanzielle Schwierigkeiten in der Schule haben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie nicht von Schulmittagessen, Klassenfahrten, Sport und Lernförderung ausgeschlossen werden. Bisher war das Jugendamt für die Beantragung dieser Leistungen bei allen Kindern zuständig.
Neue Regelung gilt ab Februar
Ab Februar gilt nun die neue Regelung: Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, müssen die Anträge dann im Jobcenter stellen (https://jobcenter-bochum.de/but). Kinder, deren Eltern Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag und Wohngeld(-plus) erhalten, bleiben in der Betreuung des Jugendamtes der Stadt Bochum.
Bei bereits bewilligten Förderungen ändert sich nichts. Sie werden für alle Kinder weiterhin über das Jugendamt abgewickelt.