Fördergelder für Hochwasser-Betroffene in Bochum

Bochumerinnen und Bochumer, die vom Hochwasser 2021 betroffen waren, können bis zum 30. Juni 2026 Fördergelder beantragen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.

© Stadt Bochum

Voraussetzungen für Förderung

Während des Hochwassers 2021 waren auch in Bochum Menschen betroffen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann bis zum 30. Juni 2026 noch Fördermittel des Landes NRW beantragen. Die Schäden müssen durch Rückstau oder Überflutung während des Hochwassers 2021 entstanden sein. Auch ein Mindestschaden von 5.000 Euro muss erfüllt sein.

Geförderte Maßnahmen

Zur Förderung zugelassen sind Maßnahmen wie Reparaturen an Gebäuden und Wegen, Ausgleiche von Einkommenseinbußen von Unternehmen und Vermieterinnen/Vermietern und präventive Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude. Weitere Infos gibt es hier.

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