Lebensmittel online kaufen: Wann ein Widerruf möglich ist

Mann liefert Lebensmittel aus
© Christin Klose/dpa-tmn

Wenn das MHD bald abläuft

Leipzig (dpa/tmn) - Wer im Supermarkt einkaufen geht, kann gezielt die Produkte in den Einkaufswagen legen, die möglichst gut aussehen oder eine besonders lange Haltbarkeit gewährleisten. Dafür greifen manche gerne hinten ins Regal oder heben den oberen Obstkorb einfach einmal an, um an die darunter liegenden Früchte zu kommen. Beim Online-Einkauf ist das anders. Da kauft man die Katze im Sack - was laut Verbraucherzentrale Sachsen grundsätzlich zulässig ist.

Denn wann das Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft, erfahren Kundinnen und Kunden dort erst bei Lieferung. Anders als im Supermarkt müssten Online-Händler weder das Mindesthaltbarkeits- noch das Verbrauchsdatum vor dem Kauf angeben. Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Das kann schnell zu Enttäuschungen führen - insbesondere dann, wenn gekaufte Produkte eine weniger lange Haltbarkeit aufweisen als erwartet. 

Kundinnen und Kunden können dann eines machen: den Kauf einzelner Produkte innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt den Verbraucherschützern zufolge aber explizit nicht für alle Waren. Frische, leicht verderbliche Lebensmittel - wie etwa Frischmilch, Fleisch, Obst oder Gemüse - können nicht einfach so zurückgegeben werden. Bei diesen Artikeln geht das nur, wenn die Lebensmittel beschädigt oder verdorben sind oder ein anderes als das gewünschte Produkt geliefert worden ist. Dann besteht auch bei diesen ein Anspruch auf Ersatzlieferung, Preisnachlass oder einen Rücktritt vom Kauf.

© dpa-infocom, dpa:250818-930-926830/1

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