Neue Corona-Schutzverordnung für NRW und Bochum

Die mit Spannung erwartete Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen und damit auch für Bochum ist von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag (23.11.) vorgestellt worden. Wir haben im Überblick, welche Corona-Maßnahmen ab Mittwoch (24.11.) in Bochum gelten.

© Land NRW/Martin Götz

Neue Corona-Maßnahmen gelten ab Mittwoch

Die Bund-Länder-Runde und erste Äußerungen von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst vom 18. November hat erste Erkenntnisse darüber gebracht, was das Corona-Regelwerk in den kommenden Tagen und wohl auch Wochen in Nordrhein-Westfalen betrifft. 2G-Regeln im Freizeit- und Gastrobereich, 2G+ bei Veranstaltungen mit hohem Infektionsrisiko - beispielsweise in Diskos. Details gibt es nun mit der neuen Coronaschutzverordnung, die der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann präsentiert hat. Die neuen Corona-Regeln gelten ab Mittwoch, 24. November.

Neue Corona-Regeln für NRW und Bochum - das sind die wichtigsten Änderungen:

  • 3G am Arbeitsplatz: Wer im Büro oder generell am Arbeitsplatz arbeiten muss und nicht von zu Hause aus seinen Job erledigen kann, muss ab Mittwoch, 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Diese 3G-Regelung war lange Zeit überhaupt kein Thema für deutsche Betriebe, nun ist es aber soweit. Der Test muss übrigens tagesaktuell sein (oder ein maximal 48 Stunden alter PCR Test). Betriebe sollen angewiesen werden, als Arbeitgeber verschärft 3G zu kontrollieren. Damit einhergehend sollte wohl auch möglichst viel aus dem Homeoffice gearbeitet werden
  • 2G im Freizeitbereich: Ab Mittwoch dürfen ungeimpfte Personen flächendeckend nicht mehr in beispielsweise Gastronomien, Kinos, Theater, Sportveranstaltungen oder Restaurants. Denn in diesen Freizeitbereichen gilt 2G - geimpft oder genesen. Dies gilt laut Gesundheitsminister Laumann allgemein, unabhängig davon, wie die in der Bund-Länder-Runde als Schwellenwert beschlossene festgelegte Hospitalisierungsrate ist. Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.
  • 2G Plus für Diskos, Karnevalsveranstaltungen: Dort, wo es besonders eng zugeht und das Infektionsrisiko erhöhter ist, wird 2G Plus eingeführt - auch unabhängig von der Hospitalisierungsrate.
  • 3G für Friseurbesuche, in Hochschulen, Bibliotheken und nicht touristischen Beherbergungen: Nicht überall gilt 2G. Der NRW-Gesundheitsminister verkündete, dass beispielsweise die 3G-Regelung für Friseurbesuche, Hochschulen, inklusive Mensabesuch, Bibliotheken, Begräbnisse und auch nicht touristischen Beherbergungen gilt.
  • Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen. Ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. 
  • Schwangere sind sechs Wochen nach dem Ablauf des ersten Trimesters von der 2G-Regel ausgenommen. Danach gilt die dann auch für sie. Das NRW-Gesundheitsministerium begründet das mit der Impfempfehlung der Stiko für Schwangere nach dem ersten Trimester.

Text: Joachim Schultheis

Unternehmen aus Bochum auf 3G vorbereitet

Die Bochumer Unternehmen sind auf die neuen Corona-Regeln vorbereitet und sehen kaum Probleme für ihren Arbeitsablauf. Bei der Stadt Bochum zum Beispiel überprüfen die Führungskräfte den Status ihrer Mitarbeitenden. Bei der Sparkasse ist es ähnlich. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich allerdings selber um den Corona-Test kümmern. Außerdem kooperiert die Sparkasse für die Booster-Impfungen mit Bochumer Arztpraxen. Bei den Stadtwerken zum Beispiel arbeiten sowieso viele Mitarbeitende im Homeoffice. Bei den anderen möchte das Unternehmen jetzt den Impfstatus abfragen. Die Bogestra wiederum bietet sogar für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende sogar selber Testmöglichkeiten an.

Auch die Deutsche Bahn und Bogestra kündigen 3G an

In den Zügen der Deutschen Bahn gilt ab Mittwoch (24.11.) ebenfalls die Corona-3G-Regel. In den Bahnen in Bochum und darüber hinaus dürft ihr euch nur aufhalten, wenn ihr gegen Corona geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet seid. Alle Infos dazu haben wir Euch hier zusammengefasst.

Auch die Bogestra stellt ab sofort auf 3G um. Alle Fahrgäste müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie Bus und Bahn der Unternehmen nutzen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren – sie benötigen also weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Bochumer Amateurfußball geht weiter

Der Bochumer Amateurfußball geht trotz steigender Corona-Zahlen weiter. Das hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen bekannt gegeben. Trainings und Freundschaftsspiele können unter 2G auch im Jugendfußball weiter durchgeführt werden. Nur die Ligenspiele der B- und A-Junioren und der B-Juniorinnen werden bis Ende des Jahres ausgesetzt. Im Einvernehmen der Mannschaften können auch Pflichtspiele stattfinden. Das hat der Verbands-Jugend-Ausschuss entschieden.

Alles weitere zu Corona in Bochum

Alle weiteren Zahlen zu Corona in Bochum findet ihr hier. Außerdem gilt wieder eine Maskenpflicht in der Bochumer Innenstadt. Wo und wann genau ihr eine Maske tragen müsst, und wo ihr eine Impfung bekommt, lest ihr hier.

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