Schiedsgericht vor Entscheidung zu VfL Bochum - Spiel

Das Ständige Schiedsgericht will in der Woche nach dem Heimspiel des VfL Bochum gegen Union Berlin als letzte Instanz zu einer Entscheidung kommen. Ein Sportanwalt ordnet das Verfahren für Radio Bochum ein.

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Urteil soll nach Bundesliga-Rückspiel bekanntgegeben werden

Nachdem sowohl das DFB-Bundesgericht in erster Instanz als auch das DFB-Sportgericht in zweiter Instanz dem Einspruch des VfL Bochums stattgegeben hatten, befasst sich nun in letzter Instanz das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen mit dem Spiel des VfL bei Union Berlin am 14. Dezember 2024. Beim Stand von 1:1 war VfL-Torhüter Patrick Drewes kurz vor Schluss aus dem Union-Block von einem Feuerzeug getroffen worden. Da Drewes nicht mehr weiterspielen konnte, hatte der VfL nachträglich Protest eingelegt. Union hatte - wie bereits nach dem ersten Urteil - auch gegen die Entscheidung des Sportgerichts Berufung eingelegt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur will das Schiedsgericht in der Woche nach dem Bundesliga-Rückspiel beider Mannschaften am 27. April im Ruhrstadion seine Entscheidung verkünden - frühestens jedoch am 28. April.

Sportanwalt Buchberger: VfL wurde geschwächt

Dass das Ständige Schiedsgericht zu einer anderen Entscheidung kommt, hält der Dortmunder Fachanwalt für Sportrecht, Prof. Dr. Markus Buchberger, für äußerst unwahrscheinlich. Das Gremium werde sich mit der Frage befassen, ob die beiden Verbandsgerichte die Tatsachen, die sie ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben, korrekt erfasst haben.

Hier wird es um die Schwächung des VfL Bochum gehen. Und die dürfte sich auch vor dem Schiedsgericht nicht revidieren lassen. Denn am Ende ist allen Beteiligten klar gewesen, dass es aus medizinischen Gründen zu der Auswechslung des Torwarts [Anm. d. Red.: Patrick] Drewes kommen musste. - Prof. Dr. Markus Buchberger, Fachanwalt für Sportrecht, gegenüber Radio Bochum.

Außerdem werde das Gericht prüfen, ob die beiden Vorinstanzen die Rechts- und Verfahrensordnung korrekt angewendet haben. Auch hier sieht Buchberger keine Zweifel. Deshalb dürfe der VfL seiner Einschätzung nach davon ausgehen, dass die Spielwertung 2:0 zugunsten der Bochumer bestehen bleibt.

Überprüfung durch staatliches Gericht gilt als unwahrscheinlich

Das Urteil des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen ist laut der Deutschen Fußball Liga (DFL) verbandsintern gültig und gilt als rechtskräftig. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit, Entscheidungen eines Schiedsgerichts durch ein staatliches Gericht überprüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung führe jedoch so gut wie nie dazu, dass ein Urteil eines vertraglich eingesetzten Gremiums, wie das Ständige Schiedsgericht, revidiert werde, so Prof. Dr. Markus Buchberger gegenüber Radio Bochum.

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