Verbraucherzentrale Bochum informiert zu Flugreisen

Bochum startet am Montag (3.4.) in die Osterferien und damit auch für viele Familien in die Urlaubszeit. Wer mit dem Flugzeug weg will, sollte seine Rechte kennen. Die fasst die Verbraucherzentrale Bochum zusammen.

Verbraucherzentrale Bochum: Essen und Trinken am Flughafen bei Verspätung

Am Montag (3.4.) starten in Bochum die Osterferien. Wer über Ostern in den Urlaub fliegt, sollte seine Rechte kennen. Das sagt die Verbraucherzentrale Bochum. Wenn bei der An- oder Abreise dann etwas schiefgehe, könne man schneller handeln, sagt Andrea Thume, die Leiterin der Beratungsstelle in Bochum. Wenn euer Flug ausfällt, könnt ihr umgebucht werden. Wichtig ist auch: Ihr müsst auch etwas zu Essen und Trinken am Flughafen bekommen, sagt die Bochumer Verbraucherzentrale. Das gilt, wenn der Flug ausfällt oder ihr lange warten müsst. Das hängt dann davon ab, wie weit ihr wegfliegen wollt. Wenn der Flug erst am nächsten Tag starten kann, muss die Airline auch ein Hotel bezahlen.

Menschen aus Bochum sollten kaputte Koffer direkt fotografieren und melden

Die Verbraucherzentrale weißt darauf hin, dass Bochumerinnen und Bochumer Entschädigung bekommen, wenn ihr Flug deutlich zu spät am Ziel ankommt. Wie viel hängt an der Distanz zwischen Start und Zielort. In der Regel sind das zwischen 250 und 600 Euro. Das gilt nicht, wenn beispielweise besonders schlechtes Wetter der Grund für einen späteren Abflug ist. Eure Rechte sind in einer EU-Verordnung festgelegt. Auf manchen Flügen geht der Koffer kaputt. Das muss die Airline oder der Reiseveranstalter dann bezahlen. Die Verbraucherzentrale Bochum rät euch, Fotos von den kaputten Stellen zu machen und es am Flughafen anzumerken. Das geht zum Beispiel am Lost & Found Schalter. Wertsachen müssen aber ins Handgepäck, denn wenn der Koffer verloren geht, gibt es dafür meistens nichts zurück.

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