Abschiebung von Sami A war rechtmäßig

Juristischer Streit über Abschiebung des mutmaßlichen Bin Laden Leibwächters beendet

© Paul Hill - Fotolia

Abschiebung nach Tunesien war rechtmäßig

Die Abschiebung des mutmaßlichen Terroristen Sami A. aus Bochum nach Tunesien war rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute festgestellt und auch keine Berufung zugelassen. Das Gericht hat deshalb auch die Beschwerde gegen die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters von Osama bin Laden endgültig abgewiesen.

Komplizierte Vorgeschichte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte 2018 das bis dahin geltende Abschiebeverbot nach Tunesien aufgehoben. Etwa ein Jahr später hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen nach langem Zögern ebenfalls festgestellt, dass Sami A. in seiner Heimat keine Folter mehr drohe. Das Umdenken kam, nachdem die tunesische Botschaft das in einer sogenannten diplomatischen Verbalnote zugesichert hatte. Nur wenige Stunden später war Sami A. abgeschoben worden.

Weitere Meldungen

skyline