Bochumer Amtsgericht: Freispruch für Wattenscheider
Veröffentlicht: Montag, 27.10.2025 16:45
Ein Vorwurf gegen einen Wattenscheider, der einen Bengalo beim U21-Spiel des VfL Bochum gegen Wattenscheid gezündet haben soll, konnte durch ein Überwachungsvideo entkräftet werden.

Überwachungsvideo entlastet Wattenscheider
Ein Wattenscheider wurde am Montag (27. Oktober) vom Vorwurf freigesprochen, bei einem Fußballspiel der U21 des VfL Bochum gegen Wattenscheid im Vonovia-Ruhrstadion einen Bengalo gezündet zu haben. Die Beweislage, insbesondere ein Überwachungsvideo, konnte den Vorwurf nicht bestätigen. Laut dem Überwachungsvideo der Stadionkameras war klar zu erkennen, dass der Bengalo aus einer völlig anderen Richtung kam und nicht, wie ursprünglich angenommen, unter einer großen Fahne gezündet wurde. Das Verfahren wurde daher in kürzester Zeit mit einem Freispruch beendet.
Wiederholte Kritik an der Staatsanwaltschaft
Dieser Fall ist kein Einzelfall: Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft musste bereits mehrere Freisprüche hinnehmen. Häufig wurden den Angeklagten Taten vorgeworfen, die sich bei genauerer Betrachtung der Beweise nicht halten ließen. Ein weiteres Beispiel ist ein Fall, in dem ein Angriff von Kölner Fans auf Polizisten fälschlicherweise als versuchte Gefangenenbefreiung angeklagt wurde.


