DFB-Bundesgericht: Verhandlung um VfL Bochum-Spiel

Am Freitag (28.2.) hat das DFB-Bundesgericht zum Spiel des VfL Bochum gegen Union Berlin entschieden: Bochum behält die drei Punkte. Auch die Berufung von Union Berlin ist vom Richter zurückgewiesen worden.

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Berufung zurückgewiesen

Der VfL Bochum behält die drei Punkte: Das DFB-Bundesgericht hat mehreren Medienberichten zufolge die Berufung von Union Berlin gegen das Urteil des Sportgerichts zurückgewiesen. Das Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum wird weiterhin mit 2:0 für Bochum gewertet. Der Prozess betrifft den Feuerzeugwurf auf Bochums Torhüter Patrick Drewes im Spiel, das ursprünglich mit einem 1:1 Unentschieden endete. Drewes ist kurz vor dem Ende mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden und konnte nicht weiterspielen. Das Urteil des Bundesgerichts ist jetzt endgültig. Es besteht aber noch die Möglichkeit, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen. 

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16:30 Uhr: Der FC St. Pauli schrieb am Nachmittag in einer Mitteilung, dass der Verein die Entscheidung des Bundesgerichts nicht nachvollziehen können und gegebenenfalls prüfen würde, gegen sie vorzugehen. Das Gericht hatte argumentiert, dass aus Sicht von St. Pauli und Kiel zwar ein berechtigtes Interesse vorliegen würde, die Vereine seien aber nicht unmittelbar betroffen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Verein selber Punkte abgezogen oder zugesprochen bekommen würde. Oder wenn von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde. Die Kiezkicker entgegnen der Argumentation in der Mitteilung dahingehend, dass noch nicht absehbar sei, ob von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde. Dies würde erst am Ende der Saison feststehen.

14:10 Uhr: Eine Entscheidung hat das DFB-Bundesgericht zu Beginn der Verhandlung schon gefällt. Laut DPA wurde der Einspruch von St. Pauli und Holstein Kiel abgewiesen. Die beiden Konkurrenten im Abstiegskampf hatten auch Berufung eingelegt. Diese wurden aber nicht zugelassen. Zu welchem Urteil das Gericht im Hauptverfahren kommt ist noch unklar. Selbst wenn auch das Bundesgericht heute dem VfL Bochum einen Sieg zusprechen würde, hat Union Berlin bereits angekündigt, auch bis zur letzten Instanz gehen zu wollen. Das wäre dann das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Wenn der VfL Recht bekommt, werden ihm zwei weitere Punkte zugesprochen, die im Abstiegskampf noch wichtig werden können.

Feuerzeug-Wurf an der Alten Försterei

Vor dem DFB-Bundesgericht beginnt am Freitagmittag (28.2.) um 12:30 Uhr die Verhandlung rund um das Spiel des VfL Bochum im vergangenen Dezember bei Union Berlin. Beim Stand von 1:1 war VfL-Torhüter Patrick Drewes kurz vor Schluss aus dem Union-Block von einem Feuerzeug getroffen worden. Da Drewes nicht mehr weiterspielen konnte, hatte der VfL nachträglich Protest eingelegt. Das DFB-Sportgericht hatte dem VfL Recht gegeben - Union Berlin aber Berufung eingelegt. Deshalb muss sich jetzt das DFB-Bundesgericht damit befassen. Geleitet wird die Sitzung durch den Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer. Beisitzer sind der Rechtsanwalt Arno Heger und der ehemalige Bundesliga-Profi Carsten Ramelow.

Kiel und St. Pauli mit Protesten gegen Urteil

Auch die Konkurrenten im Abstiegskampf, Holstein Kiel und der FC St. Pauli haben Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt. Ob die aber wirklich auch von der Entscheidung betroffen sind, muss das DFB-Bundesgericht klären, bevor es sich dann mit dem Einspruch von Union Berlin selbst befasst. Union Berlin hatte das Urteil des Sportgerichts damals scharf kritisiert und angezweifelt, dass Drewes überhaupt verletzt wurde. Sollte das DFB-Bundesgericht dem VfL ebenfalls Recht geben, würden die Bochumer zwei Punkte zugesprochen bekommen. Union Berlin könnte aber noch vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften ziehen - die Berliner hatten schon angekündigt, bis zur letzten Instanz gehen zu wollen.

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