Finanzamt Bochum startet Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung

Das Finanzamt startet die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2024. Es gibt unter anderem Änderungen bei den Freibeträgen.

Finanzamt von außen
© Foto: Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services

Ab Mitte März bearbeitet das Finanzamt Bochum die Einkommenssteuererklärungen aus dem letzten Jahr. Das Finanzamt empfiehlt die Abgabe der Steuererklärung über das Onlineportal ELSTER. Die Leiterin des Finanzamts Bochum-Mitte, Astrid Lamche, erklärt, dass so Fehlerquellen minimiert werden können und viele Daten bereits vorab automatisch ausgefüllt werden. Außerdem werden Steuerbescheide digital von ELSTER empfangen.

Steuerliche Anpassungen für Freibeträge

Eltern werden jetzt mehr unterstützt. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, sowie der Kinderfreibetrag steigen nämlich auf insgesamt 4.770 Euro pro Elternteil. Hier muss beachtet werden, dass die Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden muss. Durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro, bleibt das Einkommen jetzt länger steuerfrei. Für Ehrenamtler:innen fallen keine Steuer - oder Sozialabgaben bei Einnahmen bis 840 € bzw 3.000 € an, abhängig von ihrer jeweiligen Tätigkeiten. Alle weiteren Anliegen, Fragen zur Änderung der Freibeträge oder der Steuererklärung findet ihr auf der Seite des Finanzamts.

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