Käuferschutz und Co.: Verbraucherzentrale Bochum klärt auf

Online-Shopping ist für viele Menschen echt praktisch. Mit einem Klick können fast alle Produkt gekauft werden. Es gibt aber auch ab und zu Probleme. Deswegen klärt die Verbraucherzentrale NRW zum Weltverbrauchertag (15.03.25) auf.

© Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale Bochum klärt auf

In vielen Fällen gibt es den sogenannten Käuferschutz. Das heißt, die Käufer:innen haben Anspruch auf Rückerstattung. Dafür müssen die Kund:innen dem Verkäufer per Foto beweisen, dass das Produkt nicht funktioniert. Das Produkt muss dann zurückgeschickt werden. Das kann bei manchen Online-Shops, gerade aus China zum Beispiel, schwierig werden. Deswegen sagt der Verbraucherschutz NRW: Schaut lieber vorher schon nach, wo ihr einkauft und ob ihr das Paket gegebenenfalls zurückschicken müsst. Grundsätzlich gilt der Hinweis nachzuschauen, ob der Online-Shop seriös ist. Dafür hat die Verbraucherzentrale den Fake-Shop-Finder entwickelt.

Nicht nur Käuferschutz hilft

Wenn das Paket erst gar nicht ankommt, dann wird es noch schwieriger: Der Käuferschutz greift aber nicht, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass das Paket verschickt wurde. Es gibt aber noch andere Rechte. Wenn Käufer:innen beweisen können, dass das Paket nicht ankam. Dann kann vor Gericht geklärt werden, dass ihr das Geld zurück bekommt. Und da hilft die Verbraucherzentrale. Die unterstützen euch da mit Formularen und Hinweisen.

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