KI-Training: Meta nutzt Daten europäischer Nutzer

Damit KI gut funktioniert, braucht sie viele Daten. Der Facebook-Konzern Meta möchte seine Software mit Nutzer-Beiträgen füttern. Ein Gericht ist einverstanden. Verbraucherschützer sind enttäuscht.

Die Apps Instagram, Facebook und WhatsApp sind auf dem Display eines Smartphones vor dem Logo des Internetkonzerns Meta zu sehen
© picture alliance/dpa | Jens Büttner

Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. "Wir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt und ist vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert.

Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens vom OLG Köln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.

Meta freut sich über Gerichtsentscheidung

Meta begrüßte die Entscheidung. Man bekräftige, dass der Ansatz keine Datenschutz-Bestimmungen verletze und im Einklang mit der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission stehe. "Wir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die Hände der deutschen Bevölkerung zu bringen und sicherzustellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat", erklärte ein Meta-Sprecher. Die Verbraucherzentrale äußerte sich enttäuscht. "Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen würden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.

Welche Daten nutzt Meta genau?

Ab dem 27. Mai werden sämtliche öffentlich einsehbaren Inhalte für die KI zugänglich gemacht: Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys. Meta beruft sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse", diese Daten zu verwenden, sofern Nutzer dem nicht explizit widersprechen. Dies ist ohne Einschänkung nur noch bis zum 26. Mai möglich.

Experte: Gerichtsentscheidung "nachvollziehbar"

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich nachvollziehbar". "Datenschutzethisch sollte sie aber nicht das letzte Wort sein", erklärte der Datenschutzexperte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Meta sei beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vergangenheit alles andere als ein Musterknabe gewesen. "Umso verständlicher ist die Skepsis, wenn Meta nun Milliarden von Nutzerbeiträgen für das Training seiner KI-Systeme nutzen will und das ohne aktive Einwilligung."

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