Landgericht Bochum: Urteil nach Messerattacke in Günnigfeld

Zu einer lebenslänglichen Haftstrafe hat das Landgericht Bochum den 26-jährigen Angeklagten verurteilt. Er hatte im April (26.4.) auf mehrfach auf seine Ex-Freundin eingestochen. Sie wäre fast gestorben.

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23-jährige Frau aus Bochum überlebt fast 30 Messerstiche

Im Prozess um einen Gewaltausbruch mit bis zu 30 Messerstichen in Günnigfeld, hat das Landgericht Bochum den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt. Er muss lebenslang ins Gefängnis. Damit kommt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Der Angeklagte hat Ende April (26.4.) in der gemeinsamen Wohnung in Günnigfeld im Ritalin- und Alkoholrausch seine Ex-Freundin angegriffen haben. Vor Gericht hatte die Frau erzählt, sie habe dem 26-Jährigen kurz zuvor klargemacht, dass ihre Beziehung endgültig vorbei sei. Daraufhin hat er bis zu 30 Mal auf seine Ex-Freundin eingestochen, zweimal ist ihm das Messer dabei abgebrochen. Deswegen kann man auch nicht genau sagen, wie oft er zugestochen hat. Die Frau aus Bochum hatte die Attacke trotz schwerer innerer Verletzungen überlebt. Eine Rechtsmedizinerin hatte im Verfahren erklärt, dass sie dabei sehr viel Glück gehabt habe. Bei ihrer Rettung im Operationssaal hatte sie mehrere Herzstillstände, war eigentlich schon klinisch tot.

Angeklagter Mann aus Bochum stört Urteilsverkündung am Landgericht Bochum

Das Opfer habe gleich zwei Schutzengel gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. Es gab jede Menge Punkte die glücklich aufeinander getroffen seien. Ein Polizist, der gekonnt erste Hilfe geleistet hat und als die schwer verletzte Frau im Bergmannsheil ankam, war gerade Schichtwechsel. Also haben Ärzte aus zwei Schichten an ihrer Rettung gearbeitet, teilweise bis zu 20 Mediziner. Es war genügend Blut in der Blutbank und davon brauchte sie jede Menge. Die Folgen spürt die junge Frau bis heute.

Während der Urteilsverkündung hat der Angeklagte immer wieder gestört. Etwa ab der Hälfte hat der 26-Jährige Bochumer immer wieder dazwischengerufen und gepöbelt. Den ersten Ruf hat der Vorsitzende Richter noch ignoriert. Aber dann wurde es zufiel. Am Ende ist der Angeklagte aus dem Saal geführt worden. Das passiert nur selten, denn ein Angeklagter hat das Recht, den gesamten Prozess über im Saal zu sein. Aber hier ging es nicht.

Staatsanwaltschaft Bochum hatte lebenslänglich gefordert

Eine lebenslängliche Strafe wegen versuchten Mordes ist eine nur äußerst selten verhängte Strafe. Normalerweise wird die Strafe bei einem Versuch gemildert und das passiert in fast allen Fällen. Aber das muss nicht so sein, es ist eine Kann-Regel. Der Staatsanwalt hatte die Forderung nach lebenslänglich wegen Mordes damit begründet, dass der Angeklagte bei dem exzessiven Angriff davon ausgehen musste, alles getan zu haben, die Frau umzubringen. Für das Bochumer Landgericht waren verschiedene Aspekte für das Urteil wichtig. Zum einen die Art, wie der Angeklagte die Frau niedergestochen habe und immer weitergemacht habe, nur aus Wut und Rache, weil sie ihn verlassen hatte. Zum anderen, dass die Frau bei der Not-OP zweimal klinisch tot war und wiederbelebt werden konnte. All das zusammen und noch ein paar Punkte mehr haben zu der lebenslangen Freiheitsstrafe geführt.

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