Landgericht Bochum: Urteil zu Schüssen auf Synagoge

Im Prozess um die Schüsse auf die Bochumer Synagoge im Jahr 2021 ist am Mittwoch (06.12.23) am Landgericht Bochum das Urteil gefallen.

© Kira Kosthorst/Radio Bochum

Urteil am Landgericht Bochum: Haftstrafe für Angeklagten

Der 37-Jährige Angeklagte, der 2021 Schüsse auf die Bochumer Synagoge und das Planetarium abgegeben haben soll, wurde am Bochumer Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Damit fällt die Strafe nur wenig höher aus, als von der Verteidigung gefordert. Hier ging es um dreieinhalb Jahre Haftstrafe. Der Angeklagte hat die Tat auch vor kurzem gestanden - genauso wie andere Taten, für die er von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden war. Darunter Brandanschläge auf ein Mehrfamilienhaus und einen Kindergarten. Insgesamt wurde der Angeklagte aufgrund von sechs Taten zu der jetzigen Strafe verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Gericht sprechen von rechtsextremer Gesinnung

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess von einer rechtsextremen Gesinnung des Angeklagten gesprochen. Die hatte der Angeklagte zwar bestritten, das Gericht ist im Prozess allerdings auch zu dem Schluss gekommen, dass der Bochumer eine rechtsextreme Gesinnung habe: Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung haben Polizeibeamte große Mengen an Nazi-Devotionalien gefunden, darunter eine Hitler-Büste und Hakenkreuz-Feuerzeuge. Auch das Buch "Mein Kampf" wurde beim Angeklagten gefunden.

DNA-Spuren führten damals zum Angeklagten

Dem Angeklagten waren die Ermittler in der Sache "Schüsse auf die Bochumer Synagoge" im Jahr 2022 durch ein anderes Delikt und den Abgleich von DNA auf die Spur gekommen. 2021 hatte die Staatsanwaltschaft noch erklärt, die Fahndung einzustellen.

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