Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Bochum

Am Landgericht Bochum hat es heute eine lebenslange Haftstrafe für einen Bochumer gegeben, der seine Ehefrau mit über 30 Messerstichen getötet hat. Das Gericht hat von Heimtücke und einem klaren Vernichtungswillen gesprochen.

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Mordmerkmale bei Tat in Bochum erfüllt

Das Gericht hat das Urteil mit der besonderen Heimtücke des Verbrechens begründet. Die Frau soll völlig arglos und wehrlos gewesen sein, was bereits ausreiche, um die Tat als Mord zu werten. Zudem hat die Kammer dem Angeklagten einen klaren Vernichtungswillen ausgestellt. Der Mann wollte nicht akzeptieren, dass seine Frau eine neue Beziehung eingegangen war und mit ihrem neuen Partner zusammenziehen wollte. Die Forderung, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, hat schließlich zu der tödlichen Eskalation geführt.

Lebenslange Haftstrafe

Das Gericht hat von einem regelrechten "Overkill" gesprochen. Der Angeklagte soll immer wieder auf sein Opfer eingestochen haben und setzte am Ende noch drei gezielte Stiche in den Hals, um sicherzugehen, dass seine Frau nicht überlebt. Diese besondere Grausamkeit unterstrich die Schwere der Tat und führte zur Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe.

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