Schwierige Wohnungssituation für Bürgergeldempfänger in Bochum

Der Wohnungsmarkt ist auch hier in Bochum angespannt. Noch schwieriger ist der Wohnungsmarkt für Menschen, die kein Geld haben oder aber Leistungen wie das Bürgergeld bekommen. Radio Bochum-Hörerin Katrin zum Beispiel seit Jahren eine größere Wohnung für sich und ihre drei Kinder. Jetzt hatte die Alleinerziehende Mutter eine neue Wohnung gefunden. Das Jobcenter bewilligte den Antrag aber nicht.

Haustür Symbolbild
© Markus Joosten / FUNKE Foto Services

Schwierige Situation für Bochumerin

Katrin schläft schon lange im Wohnzimmer, damit ihre drei Kinder in der Dreieinhalb-Zimmer Wohnung wenigstens zwei Zimmer haben. Jetzt hat sie nach langer Suche eine größere Wohnung in ihrer Genossenschaft, dem GWV, gefunden. Das Jobcenter sagt aber: Ein Umzug geht nicht. Vier Personen hätten einen Anspruch auf 95 Quadratmeter. Steht so in den Regeln der Bochumer Sozialverwaltung. Das Jobcenter wird zur Hälfte von der Stadt Bochum betrieben und das Jobcenter muss sich an die Regeln der Stadt halten. Ein Umzug würde aber erst dann notwendig und damit auch bezahlt, wenn es in der bisherigen Wohnung eine Überbelegung gäbe. Die Überbelegung liegt in diesem Fall aber nicht vor. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie 25 Quadratmeter kleiner ist als der eigentliche Anspruch. Die Familie von Radio Bochum-Hörerin Katrin hätte Anspruch auf 95 Quadratmeter. Für zu klein gälte die Wohnung für Katrin also bei 70 Quadratmetern. Katrins jetzige Wohnung aber hat 74 Quadratmeter, ist also um vier Quadratmeter nicht zu klein. Also muss das Jobcenter keinen Umzug und eine neue Wohnung finanzieren.

Einspruch bei Jobcenter in Bochum

Katrin hat Einspruch eingelegt, das wird juristisch geprüft und dauert. Es wurde ihr aber wohl vom Jobcenter schon signalisiert, dass es keine Chance gibt. Aber: ihre Genossenschaft wartet jetzt erst einmal und vermietet die größere Wohnung nicht sofort.

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