Bochum: Mehr Sicherheit für Verschuldete

Ab heute werden Pfändungsschutzkontos besser geschützt. Davon profitieren nun verschuldete Menschen bei uns in Bochum. Bochumerinnen und Bochumer, die durch ihre hohen Schulden vor einer Kontopfändung stehen, können einen Grundbetrag durch das sogenannte P-Konto schützen.

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Bochum: Mehr Sicherheit bei P-Kontos

Ab heute werden Pfändungsschutzkontos besser geschützt. Davon profitieren auch bei uns in Bochum verschuldete Menschen. Wer durch seine hohen Schulden vor einer Kontopfändung steht, kann durch das sogenannte P-Konto einen Grundbetrag seines Geldes schützen. Betroffene können dann immer noch Miete, Strom oder Lebensmittel bezahlen. Bisher konnten nur Sozialleistungen und Kindergeld vor der Pfändung geschützt werden. Das geht ab heute aber auch mit Lohn oder Rente. Nicht verbrauchte Freibeträge können außerdem jetzt angespart werden, damit sich verschuldete Menschen auch mal größere Dinge kaufen können. Ihr Geld wird deshalb für bis zu drei Monate vor der Pfändung geschützt. Außerdem ist der Anspruch auf die Umwandlung in ein P-Konto gesetzlich geregelt. Das gilt auch für die Umwandlung zurück in ein normales Girokonto. Grundsätzlich können nur Einzelkontos in P-Konto umgewandelt werden. Wenn jetzt aber ein Gemeinschaftskonto gepfändet wird, können sich die Inhaber das Guthaben innerhalb eines Monats aufteilen. Generell ist der Anspruch auf ein P-Konto jetzt gesetzlich festgelegt worden. Ein Pfändungsschutzkonto darf genauso wieder in ein normales Girokonto zurück umgewandelt werden.

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