Grundsteuerreform in Bochum

Die Grundsteuerreform tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Am 19. Dezember 2024 soll der Bochumer Stadtrat entscheiden, ob der neue Grundsteuerhebesatz einheitlich an alle weiter gegeben wird, oder ob zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken unterschieden wird.

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Ähnliches Grundstück, andere Grundsteuer...

Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Grundsteuersystem bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt, da für ähnliche Grundstücke oft unterschiedliche Steuersätze gezahlt werden mussten. Beispielsweise galt, im Vergleich zu neuen Wohnbauten, gerade für ältere Einfamilienhäuser bislang eine unterdurchschnittlich niedrige Grundsteuer. Die Reform zielt darauf ab, solche Abweichungen auszugleichen.

Einheitlicher oder geteilter Hebesatz?

Vor der Umsetzung muss die Stadt Bochum entscheiden, ob der Grundsteuerhebesatz einheitlich oder geteilt angesetzt wird. Ein einheitlicher Hebesatz würde bedeuten, dass alle Grundstücke die gleiche Grundsteuer zahlen. Bei einem geteilten Hebesatz würden Gewerbegrundstücke höher besteuert werden, um Wohngrundstücke zu entlasten. Für die meisten Mieter und Wohneigentümer würde ein geteilter Hebesatz eher kleine Veränderungen mit sich ziehen, während ein einheitlicher Hebesatz das Wohnen deutlich teurer machen würde:

"Man muss als Eigentümerin oder auch als Mieter letzten Endes die Grundsteuerentlastung für Gewerbegrundstücke mitfinanzieren. Und das ließe sich eben mit einem getrennten Hebesatz für Wohnen und Nichtwohnen ändern." - Jan Koch, Geschäftsführer beim Verband Wohneigentum NRW

Was die neue Grundsteuer in Bochum für euch bedeutet

Die meisten Gewerbegrundstücke würden unter beiden Varianten steuerlich entlastet werden, von einem einheitlichen Hebesatz würden sie aber erheblich stärker profitieren. Wohneigentümer und Mieter auf Wohngrundstücken, welche viele Jahre schon eine unterdurchschnittlich geringe Grundsteuer gezahlt haben, müssen aber unter beiden Hebesatzvarianten mit steigenden Kosten rechnen. Der Stadtrat soll am 19. Dezember 2024 entscheiden, welche Variante in Bochum umgesetzt wird. Am Donnerstag, dem 12. Dezember, berät der Haupt- und Finanzausschuss über das Thema und macht anschließend dem Rat einen entsprechenden Beschluss-Vorschlag.

Beispielrechnungen Hebesätze auf die Grundsteuerreform Bochum

Für das Vollbild auf das Bild klicken.© Pressestelle Stadt Bochum
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