Bochum: Gutachten zu KI an Hochschulen

Den Einsatz von KI-Schreibtools in Hochschulen zu verbieten, ergibt keinen Sinn. Das sagt ein Gutachten, dass ein Team der Ruhr Universität in Bochum erstellt hat.

Mann geht über den leeren Campus der RUB
© Olaf Ziegler / Funke Foto Services

Gutachten im Auftrag des Landes NRW

Im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW hat ein Projektteam der Ruhr Universität Bochum und der westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Namen "KI:edu.nrw" ein Rechtsgutachten erstellt. Das sollte zum Beispiel klären inwiefern Studierende künstliche Intelligenzen im Studium nutzen dürfen. Die Arbeit an dem Gutachten hat im Januar begonnen. Jetzt liegt das Gutachten vor.

Bochum: Verbot von KI-Schreibtools verbieten macht keinen Sinn

Ein Verbot von KI-Schreibtools in Hochschulen ergibt keinen Sinn - Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten, dass auch öffentlich zur Einsicht steht. Des Weiteren schließt das Gutachten: Eine Software kann nicht Urheber eines Textes sein. Die Studierenden, die es genutzt haben schon, wenn sie "in erheblichem Maße geistige Eigenleistung" zu den erstellten Texten beigetragen haben. Ob das der Fall sei, sei eine schwierige Frage, die im Einzelfall entschieden werden müsste.

Voraussetzungen definieren

Statt eines Verbotes schlägt das Gutachten vor, die Hochschulen sollten definieren wann und unter welchen Voraussetzungen Studierende KI-Tools einsetzen können. In den Eigenständigkeitserklärungen müssten Studierende auch die Verwendung von Tools wie ChatGPT angeben, so das Gutachten.

Weitere Arbeit notwendig

Mit dem Gutachten sei der rechtliche Rahmen für den Einsatz von KI-Schreibtools jetzt viel klarer, so Projektleiter Peter Salden. Allerdings zeige sich auch, dass die rechtliche Klärung nicht ausreicht um die drängendsten Fragen der Hochschulen zu klären. Auch an den Learnings für Studierende und der Integration an Prüfungsformate werde man in den kommenden Monaten weiterarbeiten.

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