Bochum: Medican Skandal

Das Tauziehen um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten im Medican-Skandal geht weiter. Ein dritter Gutachter hat am 18. März 2025 dem Angeklagten eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bescheinigt.

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Nächster Gutachter beim Landgericht Bochum

Im Verfahren um den Medican-Skandal ist am 18. März 2025 das Tauziehen um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten in die nächste Runde gegangen. Der mittlerweile dritte Gutachter hat dem ehemaligen Inhaber der Firma Medican eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bescheinigt. Im Gegensatz zu seinen beiden Vorgängern. Laut deren Feststellung soll der Angeklagte unter anderem wegen Depressionen und der Medikation verhandlungsunfähig sein.

Landgericht Bochum kann weiterverhandeln

Mit der Einschätzung des dritten Gutachters zum psychischen Zustand des Angeklagten kann das Landgericht Bochum weiterverhandeln Bis dahin war es aber ein langer Weg. die Verteidigung hatte dem Gericht vorgeworfen, solange Gutachter zu bestellen, bis seine Meinung bestätigt sei. Deshalb hatten die Anwälte auch einen Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Der ist inzwischen aber abgewiesen worden. Dem angeklagten Medican-Betreiber wird ein Millionenbetrug mit falsch abgerechneten Corona-Tests vorgeworfen.

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